50% Förderung
für Ihr Projekt
zur Digitalisierung Ihres Unternehmens
Nutzen Sie die staatlichen Förderprogramme und erhalten Sie bis zu 50% Zuschuss zu Ihrem Digitalisierungsprojekt. Wir übernehmen die Antragstellung!
In nur 5 Schritten zur Förderung
Wir sind Ihr zertifiziertes Beratungsunternehmen für digitale Fördermaßnahmen. In nur 5 Schritten begleiten wir Sie vollumfänglich zu Ihrer digitalen Förderung.
Starten Sie jetzt digital durch!
Dabei haben Sie die besten Möglichkeiten, die Digitalisierung in Ihrem Unternehmen mithilfe der staatlichen Förderprogramme voranzutreiben. Wir unterstützen Sie dabei, die Fördermöglichkeiten vollständig zu nutzen.
Wir beraten Sie ausführlich und zeigen Ihnen die verschiedenen Optionen der staatlichen Förderprogramme.
Was kann gefördert werden?
Alle Digitalisierungsförderungsprogramme haben zum Ziel, die Wettbewerbsfähigkeit des deutschen Mittelstands (KMU´s) in allen digitalen Bereichen zu erhöhen.
In der Regel können zertifizierte externe Dienstleister, Software und Hardware gefördert werden.
In einem ersten Beratungsgespräch ermitteln wir die passenden Fördermittel und die sinnvollsten Digitalisierungsmaßnahmen für Ihr Unternehmen.
Was sind die Voraussetzungen für eine Förderung?
Förderungsberechtigt sind Solo-Selbstständige, kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft oder des Handwerks.
Unter 250 Beschäftigten
Sie haben weniger als 250 Mitarbeiter in Ihrem Unternehmen eingestellt.*
Vorjahresumsatz max. 50 Mio €
Ihr Unternehmen hat im Vorjahr nicht mehr als 50 Mio € Umsatz erzielt.*
Niederlassung in Deutschland
Ihr Unternehmenssitz ist in Deutschland.
Treffen diese drei Kriterien auf Sie zu?
Wenn ja, dann herzlichen Glückwunsch. Sie sind grundsätzlich förderungsfähig. Vereinbaren Sie noch heute eine unverbindliche Beratung.
* (Diese Werte können auf Länderebene varriieren. Gerne beraten wir Sie hierzu ausführlich)
FAQ´s – Gut zu wissen
Die häufigsten Fragen zum Thema Digitale Förderungen haben wir hier für Sie zusammengefasst.
Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, um förderungsfähig zu sein?
Folgende Anforderungen muss Ihr Unternehmen erfüllen, um förderungsfähig zu sein:
Unternehmensgröße*: Förderfähige Unternehmen sind kleine und mittlere Unternehmen, deren Mitarbeiterzahl unter 250 liegt. Zum Beispiel können Kleinunternehmen: Einzelunternehmen, Freiberufler oder kleine Familienunternehmen sein.
Umsatzgrenze*: Der Umsatz des Vorjahres darf höchstens 50 Millionen Euro betragen. Um sicherzustellen, dass die Fördermittel hauptsächlich kleinen und mittleren Unternehmen zugutekommen, die nicht so gut aufgestellt sind wie große Konzerne, wird dieser Wert als Richtlinie verwendet.
Unternehmenssitz in Deutschland: Um für die Förderfähigkeit Ihres Unternehmens in Betracht zu kommen, ist es notwendig, das es eine Niederlassung oder einen Betriebssitz in Deutschland hat. Das heißt, das Unternehmen ist in Deutschland eingetragen.
* (Diese Werte können auf Länderebene varriieren. Gerne beraten wir Sie hierzu ausführlich)
Wer übernimmt die Antragstellung der Fördermittel?
Wir sind ein zertifiziertes Beratungsunternehmen und begleiten Sie kompetent durch den Förderungsdschungel. Von der Prüfung, ob Ihr Unternehmen förderungsfähig ist, über die Antragstellung, die Planung und Umsetzung Ihrer Digitalisierungsmaßnahmen bis hin zur Fertigstellung und Auszahlung der Förderung. Wir sind hier beratend für Sie da!
Wann kann das Digitalisierungsprojekt starten?
Wir starten offiziell mit Ihrer Digitalisierungsmaßnahme, sobald der Bewilligungsbescheid für Ihre Förderung genemigt wurde und bei Ihnen angekommen ist. In der Regel erhalten Sie 2-3 Wochen nach Antragstellung den Bescheid auf postalischem Weg.
Wann erfolgt die Auszahlung der Fördermittel?
Die Auszahlung der Fördermittel erfolgt nach erfolgreichem Projektabschluss. In der Regel wird der Förderbetrag innerhalb von 1-2 Wochen nach Fertigstellung an Sie ausbezahlt.